- rechtsgenüglich
- rẹchts|ge|nü|gend, rẹchts|ge|nüg|lich <Adj.> (schweiz.):den gesetzlichen Vorschriften hinreichend entsprechend.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Stuprum — Als Vergewaltigung werden bestimmte strafbare sexuelle Übergriffe bezeichnet, denen Personen gegen ihren Willen ausgesetzt sind. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtliche Aspekte 1.1 Rechtslage in Deutschland 1.1.1 Strafrecht in Deutschland 1.1.2… … Deutsch Wikipedia
Vergewaltiger — Als Vergewaltigung werden bestimmte strafbare sexuelle Übergriffe bezeichnet, denen Personen gegen ihren Willen ausgesetzt sind. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtliche Aspekte 1.1 Rechtslage in Deutschland 1.1.1 Strafrecht in Deutschland 1.1.2… … Deutsch Wikipedia